Winterdienstvereinbarung für die Thermenzufahrt
- Posted by NESt
- On 25. Februar 2010
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Seit wir im Gemeinderat vertreten sind, haben wir schon viele unsinnige Beschlüsse miterleben müssen. Was am 25. Februar 2010 vom Bürgermeister vorgelegt und von der SPÖ beschlossen wurde, schlägt allerdings dem Fass den Boden aus:
Es wurde eine Winterdienstvereinbarung für die Thermenzufahrt mit dem Land Burgenland abgeschlossen. Durch diesen Vertrag drohen Frauenkirchen unabsehbare finanzielle Schäden und der Therme eine nicht gesicherte Zufahrt in den Wintermonaten.
Folgende Punkte sind für Frauenkirchen und die Therme besonders nachteilig. NESt hat in der Gemeinderatssitzung deshalb eine Abänderung bzw. Nachverhandlung dieser Punkte gefordert.
- „Das Land Burgenland (Landesstraßenverwaltung) übernimmt die …Verpflichtung [zum Winterdienst] unter der Bedingung, dass die ihm auf Bundes- und Landesstraßen obliegende Wegeerhalterpflichten erfüllt sind und Personal sowie Geräte zur Verfügung stehen.
Die Stadtgemeinde nimmt daher zur Kenntniss, dass…das Land Burgenland hierfür keine Haftung übernimmt“Das heißt, dass die Thermenzufahrt erst dann geräumt wird, wenn zuvor sämtliche Bundes- und Landesstraßen geräumt sind. Bis dahin droht die Unerreichbarkeit der Therme.
Passieren Unfälle weil die Zufahrt nicht geräumt ist, trägt Frauenkirchen die volle Haftung und muss für alle Schäden aufkommen. Kommen dabei Personen zu Schaden, kann die Schadensumme in die Millionen gehen. - „Die Stadtgemeinde Frauenkirchen übernimmt die Haftung für alle Schäden, die der Straßenverwaltung an Winterdienstfahrzeugen und Geräten durch die Betreuung des oben angefürhten Abschnittes ihrer Güterwege [=Thermenzufahrt] entstehen.
Das heißt, wenn bei der Schneeräumung ein Fahrzeug defekt wird oder verunfallt, zahlt Frauenkirchen diesen Schaden. Bei einem Totalschaden drohen sechsstellige Schadensummen, die budgetär völlig unplanbar sind.
- „Die Landesstraßenverwaltung erbringt…die nachstehenden Leistungen:
– tägliche Kontrollfahrten gemäß den jeweils geltenden Richtlinien und Vorschriften für öffentliche Straßen…“Das heißt, Frauenkirchen zahlt auch für Spazierfahrten bei +15°C
- „Die Höhe der Kosten wird der Stadtgemeinde nach Beendigung der Winterdienstmaßnahmen bekannt gegeben und sind von dieser binnen 4 Wochen…zu bezahlen.“
Das heißt Frauenkirchen kauft die Katze im Sack und muss zahlen, was immer das Land in Rechnung stellt.
Unglaublich ist die extrem verspätete Behandlung dieser Vereinbarung im Gemeinderat am 25.2.2010 obwohl der Vertrag für die Zeit vom 15.11.2009 bis 15.3.2010 gelten soll!
Ist dieser Zeitpunkt nur durch die übliche Planlosigkeit des Bürgermeisters zu erklären oder steht er im Zusammenhang mit den kürzlich erfolgten Ermittlungen der Staatsanwaltschaft???
NEST stellt fest, dass wohl keine SPÖ-Gemeinderätin und kein SPÖ-Gemeinderat einem derartigen Vertrag zustimmen würde, wenn es um deren eigenes Geld ginge.
Offenbar sind sich die SPÖ-Gemeinderäte Ihrer persönlichen zivilrechtlichen Haftung (§ 47 Bgld.GmO) nicht bewußt.
Sollte der Gemeinde durch das Abstimmungsverhalten ein Schaden entstehen, so hat die Gemeinde das Recht, sich an diesen Gemeindenorganen schadlos zu halten.
Konkret heisst das, dass bei einem Schaden von 1 Million Euro jedem SPÖ-Gemeiderat, der zugestimmt hat, eine Forderung der Gemeinde von über 75.000 Euro ins Haus stehen könnte.
NESt stellt fest, dass der Bürgermeister fahrlässig die finanzielle Zukunft von Frauenkirchen durch drohende Haftungen aufs Spiel setzt.
NESt stellt fest, wenn ein Bürgermeister derartig massiv gegen die Interessen seiner eigenen Gemeinde handelt, dann ist er untragbar!
Wem nützt dieser Vertrag wirklich? Frauenkirchen und unserer Therme sicher nicht!
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